Whistleblowing

Hinweisgebersystem für MitarbeiterInnen und für sonstige Personen, die in einem beruflichen Kontext zur WETgruppe stehen

Verantwortung, Transparenz und offene Kommunikation mit allen unseren internen und externen MitarbeiterInnen und den MitarbeiterInnen untereinander sind tragende Säulen unserer Unternehmenskultur und Voraussetzungen, um die Zufriedenheit unserer Kunden gewährleisten zu können.

Zusätzlich gestärkt werden diese Säulen durch das am 25.02.2023 in Kraft getretene Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz-HSchG, BGBl I 6/2023) in erweiterter Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937/EU zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Whistleblower-Richtlinie), mit der Zielsetzung, durch Hinweise mögliches Fehlverhalten innerhalb eines Unternehmens rasch zu erkennen, aufzuklären und - wenn erforderlich – entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Dieses Hinweisgebersystem als interner Meldekanal soll allen unseren MitarbeiterInnen und allen Personen, die in einem beruflichen Kontext zur WETgruppe stehen – egal ob Lieferanten, Handwerker, Hausbetreuer oder sonstige interne oder externe Dienstleister – ermöglichen, Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen oder interne Richtlinien zu melden.

Dieser interne Meldekanal steht Ihnen zur Verfügung, um Angelegenheiten zu melden, die Verstöße in folgenden Bereichen betreffen:

  • Rechtsverstöße in Bezug auf EU-Rechtsakte,
  • öffentliches Auftragswesen,
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität,
  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974 (bspw. Missbrauch der Amtsgewalt, Bestechlichkeit).

Die Entgegennahme und Bearbeitung der eingehenden Hinweise erfolgt durch den Datenschutzverantwortlichen des Unternehmens ausschließlich unter E-Mail: hinweisgeber(at)wet.at oder Telefon +43 2236 44800-204 (Telefonate werden nicht aufgezeichnet). Ein vertraulicher Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten ist sichergestellt.

Als HinweisgeberIn haben Sie das Recht,

  • binnen 7 Tagen eine Empfangsbestätigung Ihrer Meldung durch den Datenschutzverantwortlichen zu erhalten und Ihre schriftliche Meldung zu ergänzen,
  • binnen 14 Tagen eine Zusammenkunft mit dem Datenschutzverantwortlichen zu verlangen,
  • binnen 3 Monaten eine inhaltliche Rückmeldung zu Ihrer Meldung zu erhalten.

Ihr Hinweis wird vertraulich und unter dem Schutz Ihrer Identität behandelt. HinweisgeberInnen genießen Schutz vor Repressalien („Vergeltungsmaßnahmen“) jeder Art bei sonstigen Schadenersatzansprüchen und Verwaltungsstrafen.

Bitte beachten Sie, dass Hinweise wahrheitsgemäß zu erfolgen haben, einem Beweis zugänglich sein müssen (Beweislast: HinweisgeberIn) und in den Anwendungsbereich des HSchG fallen.

Sollten Ihre Hinweise keine der Themenbereiche betreffen, die durch die EU-Richtlinie bzw. das HSchG umfasst sind, wird Sie der Datenschutzverantwortliche darauf hinweisen und Ihnen mitteilen, an wen Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden können.